Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem Vermieter der Villa Harmonie und dem Mieter
§ 1 Mietgegenstand und Buchung
- Der Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
- Die Buchung erfolgt online oder schriftlich mit den Buchungsunterlagen des Vermieters. Mit der Buchung bietet der Mieter den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung und dem unterschriebenen Mietvertrag kommt das Vertragsverhältnis zustande.
- Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer folgende Einrichtungen zu nutzen: Wohnungseigener Stellplatz – abschließbares Gartenhaus – Waschmaschine und Trockner im HWR
- Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustür-/Wohnungsschlüssel (Achtung Schließsystem).
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
- Das Mietobjekt wird für die Zeit vom (Anreisetag) bis zum (Abreisetag) an den Mieter vermietet.
- Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr.
- Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
- Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand (Mülleimer geleert, Spülmaschine ausgeräumt, Bettwäsche abgezogen) an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und die Schlüssel wie vereinbart an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
- Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
- Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage, oder bis zum Anreisetag in Verzug ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
- Die Aushändigung des Schlüssels für das jeweilige Mietobjekt, erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtmietpreises.
- Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Gesamtpreis enthalten.
- Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und enthalten die jeweils aktuell gültige Steuer.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
- Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Kündigung – bis 49 Tage vor Mietbeginn : 10 % des Mietpreises; – bis 35 Tage vor Mietbeginn : 30 % des Mietpreises;- bis 21 Tage vor Mietbeginn : 60 % des Mietpreises; – bis 14 Tage vor Mietbeginn : 90 % des Mietpreises – ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises, mindestens jedoch 25,00 €. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
- Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
- Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
- Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
- Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
- Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
- Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist nur die Wohnung Nr. 4.
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§7 Datenschutz
- Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden.
- Der Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken oder ähnlichem an Dritte weitergeben.
§8 WLAN – Nutzungsregeln
- Der Vermieter gestattet dem Mieter bzw. den Mietern für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks in der Ferienwohnung und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.
- Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Endgerät zur Nutzung des WLANs. Die mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden.
- Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf Nachfrage den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft).
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
- Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.